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Eine Stimme für Kinder

Wiener Rathaus

Das Konzert

Das Konzert für die Rechte der Kinder ist in diesem Format eine einzigartige Benefizveranstaltung zugunsten von Kinderrechtsorganisationen. Es ist nicht nur dem Schutz und vor allem auch der Förderung der Rechte von Kindern in der ganzen Welt gewidmet, sondern es ist auch beispielhaft: Mit gebündelten Kräften tragen vier regionale und internationale Kinderrechts-Organisationen zum Gelingen bei.

Der Pianist Albert Frantz und die renommierten Wiener Sängerknaben sowie deren Pendant, die Wiener Chormädchen, haben sich mit ihrem gemeinsamen, künstlerischen Wirken zum Ziel gesetzt, auf die beeindruckende Arbeit der Organisationen aufmerksam zu machen, die sich für eine bessere Zukunft von Kindern einsetzen.

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Die Motivation

Das globale Ausmaß von Gewalt ist erschreckend: Nach Schätzungen sind rund eine Milliarde Kinder und Jugendliche weltweit von physischer, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen. Drei von vier Kindern zwischen zwei und vier Jahren erleben Gewalt durch Bezugspersonen.

Bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche denkt man zuerst meist an körperliche Übergriffe. Gewalt gegen Kinder hat jedoch viele Gesichter.

Neben physischer Misshandlung gibt es auch andere Formen der Gewalt, wie Vernachlässigung, sexuelle Übergriffe, finanzielle Ausbeutung oder psychische Gewalt. Häufig erleben Kinder mehrere Formen von Gewalt gleichzeitig.

Gewalterlebnisse, egal welcher Art, haben einen enormen Einfluss auf die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern.

Gewalt ist oft ein unsichtbares Problem:

  • Weil sie hinter verschlossenen Türen stattfindet.
  • Weil die Menschen ihre Augen davor verschließen.
  • Weil sie es aus Angst oder Scham nicht melden.

Ehrenschutz

Dr. Michael Ludwig

Bürgermeister der Stadt Wien

Dr. Alexander Van der Bellen

Bundespräsident Österreich

Dkfm. KR Elisabeth Gürtler

Geschäftsführerin Sacher Hotels

Unser Team

Albert Frantz

Künstlerische Leitung

Carmen Meissner

Konzept & Gesamtleitung

Sascha Hörstlhofer

Veranstalter & Vereinsobmann ÖKSB